In weniger als einer Minute haben kaum mehr als zwei Dutzend Abgeordnete über den Gesetzesentwurf zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni 2012 abgestimmt. Dass nur so wenige Bundestagsabgeordnete bei dieser Abstimmung anwesend waren, mag wohl auch daran gelegen haben, dass zu diesem Zeitpunkt das Halbfinalspiel zwischen Deutschland und Italien bei der EM 2012 bereits begonnen hatte.
Dieser (minutiöse) Einblick in den Gesetzgebungsprozess ist mehr als peinlich. Dass der Bundestag mit einer derart geringen Zahl anwesender Abgeordneter überhaupt noch abstimmt, ist schon an sich eine ziemlich erschreckende Situation. Glücklicherweise muss aber jedes vom Bundestag verabschiedete Gesetz noch durch den Bundesrat, der das Inkraftreten des Gesetzes in dieser Form hoffentlich noch verhindern wird!
„Die fragliche Änderung von der Einwilligungsregel zur Widerspruchsregel, die nun so viele empört, ging allen Ausschussmitgliedern fast zwei Wochen vor der Abstimmung im Bundestag zu. Im Ausschuss soll darüber auch kurz beraten worden sein, die Opposition meldete Bedenken an. Nur: Alarm geschlagen hat sie nicht.
Zitat aus Artikel: „Die Lehre aus der Leere“ (Spiegel Online, 10.07.2012)
Im bisherigen Meldegesetz auf Länderebene war die Weitergabe der persönlichen Daten wohl auch nicht wirklich gut geregelt. Wenn es aber nun zu einer Vereinheitlichung auf Bundesebene kommen soll, dann bitteschön so, dass persönliche Daten nur nach expliziter Einwilligung (= Einwilligungsregel) jedes Bürgers von den Einwohnermeldeämtern weitergegeben werden dürfen, denn nur dann würde das Recht jedes einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werden.
Zum Glück wurde diese Sitzung des Bundestages von einer Kamera festgehalten, so dass diese seltsame Verfahrensweise und ihre nicht weniger interessante Vorgeschichte nicht untergegangen ist, sondern öffentlich nachvollzogen und das unausgegorene Gesetz ja auch immer noch „nachgebessert“ werden kann.
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