Ein gefundenes Fressen für das politische Kabarett ist die Plagiatsaffäre des Karl-Theodor zu Guttenberg allemal und ganz sicher kein Pappenstiel oder nur ein Kavaliersdelikt. Denn auch ein „von und zu“ muss nicht nur „ab und zu“, sondern grundsätzlich und zu 100 Prozent das geistige Eigentum anderer Autoren respektieren.
Kabarettist Volkers Pispers auf 3sat über K.-T. zu G.
Jemand wie „K.-T. zu G.“, der es wegen seiner Unabhängigkeit erst mal gar nicht nötig hat, einen Doktortitel zu erwerben, dabei aber insbesondere als Vertreter eines konservativen politischen Lagers für Werte wie „Ehrlichkeit und Anständigkeit“ zu stehen gedenkt, muss für seine gegen geltendes Recht verstoßenden Taten ebenso die Verantwortung übernehmen, wie jeder andere Normalsterbliche auch.
Der entscheidende Punkt ist: er ist kein Opfer, sondern ein Täter. Er hat etwas getan, was eindeutig gegen unsere Rechtsordnung (Urheberrecht, Promotionsrecht) verstößt und somit lagen gewichtige Gründe für den – am 1. März endlich erfolgten – Rücktritt vor.
Was für eine Geschichte: Ein „freier Herr“ steigt „von oben herab“ von seinem „guten Berg“ und erlebt seine ganz „persönliche Götterdämmerung“, die eine perfekte Bauchlandung ist – herzlich willkommen in der Realität. Hoffentlich „dämmert“ ihm bald, dass seine „gute Erziehung“ keine gewesen sein kann, denn sonst hätte er sich kaum selber wie „ein mittelmäßig talentierter Schnösel“ auf- und vorgeführt.
Wie sagt man es mit Ironie: „Einbildung ist auch eine Bildung“.
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