… sollte allenfalls ein Unterrichtsfach sein und möglichst gut über verschiedene Religionen informieren, ohne dabei eine spezifische Religion zu vertreten. Nur das wäre eine neutrale Position, die dem Bildungsauftrag einer staatlichen Schule angemessen ist.
Da sich in der heutigen Zeit offener Grenzen wesentlich häufiger Menschen mit ganz unterschiedlichen – religiös oder kulturell bedingten – Anschauungen begegnen als dies in früheren Jahrhunderten der Fall war, ist ein grundlegendes Prinzip der Konfliktvermeidung eine in der Gesellschaft zu verankernde Trennung von Staat und Religion.
„In dem Moment, in dem sich auch nur eine Person durch die Glaubensbekundungen der anderen gestört fühlt, sind diese Bekundungen in staatlichen Einrichtungen zu untersagen. Denn der Staat gewährt zwar Religionsfreiheit, aber eben auch in der negativen Variante der Freiheit von Religion.
Zitat aus Artikel „Die Freiheit von Religion“ (Spiegel online)
Religionsfreiheit und -ausübung hat eine klare Grenze und gehört grundsätzlich nicht in staatliche Institutionen, sondern ins Private: Religion ist Privatsache. Wer beten will, kann das auch zu einer anderen Zeit tun, als unbedingt während seines Aufenthalts in der Schule. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen einen Berliner Schüler ist deswegen völlig korrekt und wie der Autor des oben zitierten Artikels schreibt: „Das ist kein Urteil gegen den Islam. Es ist ein Urteil für die sinnvolle Trennung von Staat und Religion.“
Ein Staat sollte selbstverständlich gut organisiert sein, um allen Bewohnern eine stabile Existenzgrundlage zu bieten. Religion ist ein zusätzliches Angebot, welches freiwillig genutzt werden kann oder nicht.
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